Außergerichtliche und gerichtliche Einigung
Schuldenvergleich: Einigung statt Insolvenzverfahren
Ein Vergleich bedeutet, dass Ihre Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderung verzichten und Sie im Gegenzug einen festen Betrag zahlen — in Raten oder auf einmal. Danach ist die Sache erledigt: ohne Verfahren, ohne Treuhänder, ohne öffentliche Bekanntmachung.
Für Privatpersonen ist der außergerichtliche Einigungsversuch vor einer Verbraucherinsolvenz ohnehin vorgeschrieben. Er ist also kein Umweg, sondern der reguläre erste Schritt — und in vielen Fällen der schnellste Weg zur Ruhe.
Außergerichtlicher und gerichtlicher Vergleich
Warum Gläubiger überhaupt verzichten
Nicht aus Entgegenkommen. Ein Gläubiger vergleicht zwei Zahlen: was er über einen Vergleich sicher bekommt, und was er in einem Insolvenzverfahren voraussichtlich bekäme. Die zweite Zahl ist bei überschuldeten Privatpersonen oft nahe null.
Daraus entsteht der Verhandlungsspielraum. Ein Vergleichsangebot ist deshalb keine Bitte, sondern eine Rechnung — und es funktioniert nur, wenn diese Rechnung für den Gläubiger nachvollziehbar aufgeht.
Außergerichtlicher und gerichtlicher Vergleich
Wann ein Vergleich realistisch ist
Die Aussichten steigen, wenn:
- die Zahl der Gläubiger überschaubar ist
- eine Einmalzahlung möglich ist, etwa durch Unterstützung im Familienkreis
- Ihr Einkommen dauerhaft unter der Pfändungsfreigrenze liegt
- die Forderungen älter und bei den Gläubigern bereits wertberichtigt sind
- die Alternative für den Gläubiger erkennbar ein Verfahren mit Nullquote wäre
Die Aussichten sinken, wenn:
- sehr viele Gläubiger beteiligt sind und ein einzelner alles blockieren kann
- öffentliche Gläubiger mit engem Ermessensspielraum dabei sind
- Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung bestehen
- pfändbares Einkommen oder verwertbares Vermögen vorhanden ist
Welche Seite bei Ihnen überwiegt, lässt sich meist schon im Erstgespräch einschätzen.
Schuldnerberatung in Dortmund: Was wir für Sie übernehmen
Unterstützung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Vergleichen
Wir erfassen den vollständigen Gläubigerbestand, prüfen die Forderungen auf Berechtigung und Höhe, rechnen Ihre tatsächliche Leistungsfähigkeit aus und formulieren daraus ein Angebot, das für die Gegenseite rechnerisch aufgeht. Die Korrespondenz führen wir. Die Vereinbarung prüfen wir, bevor sie unterschrieben wird.
Ab dem ersten Termin sprechen wir mit Ihren Gläubigern — Sie nicht mehr. Für viele Mandanten ist das die spürbarste Entlastung überhaupt.